
Behördliche Kontrolle für Sicherheit und fairen Wettbewerb
In Österreich dürfen Bauprodukte nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie die Gesundheit und Sicherheit nicht gefährden und den geltenden rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Um dies sicherzustellen, agiert das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) als Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte im Auftrag der Bundesländer. Diese führt Kontrollen in ganz Österreich durch, leitet etwaige Verwaltungsübertretungen an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden weiter und fordert bei Bedarf Korrekturmaßnahmen von den betreffenden Wirtschaftsakteuren an. Darüber hinaus ist die Marktüberwachungsbehörde befugt, bei Bauprodukten, von denen ein ernstes Risiko ausgeht, entsprechende beschränkende Maßnahmen zu setzen.
Aufgaben der Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte
Die Aufgabengebiete gliedern sich vor allem in die Bereiche „Aktive Marktüberwachung“ und „Reaktive Marktüberwachung“. Darüber hinaus arbeitet die Marktüberwachungsbehörde eng mit den österreichischen Zollbehörden zusammen, unterstützt die Bundesländer bei der Erstellung von Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetzen und vertritt österreichische Interessen in internationalen Gremien.
Aktive
Marktüberwachung
Im Rahmen jährlicher Marktüberwachungsprogramme prüft die Marktüberwachungsbehörde in Abstimmung mit den Bundesländern systematisch bestimmte Produktgruppen.
Das aktive Marktüberwachungsprogramm 2025 beinhaltet
Keramische Fliesen und Platten
nach EN 14411:2012
WärmedämmstoffeÂ
(Fortsetzung)
extrudierter Polystyrolschaum (XPS)
nach EN 13164:2012+A1:2015
Schaumglas (CG)
nach EN 13167:2012+A1:2015
Holzwolle (WW)
nach EN 13168:2012+A1:2015
Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte
(Fortsetzung)
Brettschichtholz und Balkenschichtholz
nach EN 14080:2013
Einsteig- und Kontrollschächte
aus Beton, Stahlfaserbeton und Stahlbeton nach
EN 1917:2002+AC:2008
Reaktive
Marktüberwachung
Anlassbezogen geht die Marktüberwachungsbehörde Informationen, Beschwerden und Anzeigen zu falsch gekennzeichneten, nicht den geltenden Bestimmungen entsprechenden oder gefährlichen Bauprodukten nach. Das Österreichische Institut für Bautechnik ist Marktüberwachungsbehörde für alle Bauprodukte im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.