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Bauprodukteverordnung und CE-Kennzeichnung - Österreichisches Institut für Bautechnik | OIB

Bauprodukteverordnung und CE-Kennzeichnung

Grundlage für den Binnenmarkt

Die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass ein Bauprodukt die grundlegenden Anforderungen der europäischen Bauprodukteverordnung erfüllt. Sie wird an allen Bauprodukten angebracht, für die der Hersteller eine Leistungserklärung gemäß Artikel 4 und 6 der Bauprodukteverordnung erstellt hat. Diese Leistungserklärung ist immer dann erforderlich, wenn ein Bauprodukt von einer harmonisierten Europäischen Norm (hEN) erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) entspricht.

Mit der CE-Kennzeichnung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts, mit der in der Leistungserklärung deklarierten Leistung für die „wesentlichen Merkmale“ (die in der relevanten harmonisierten technischen Spezifikation angeführten Produktkennwerte) sowie für die Einhaltung aller Anforderungen der Bauprodukteverordnung und anderer das Produkt betreffender Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union.

Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung tragen, weder untersagen noch behindern, wenn die erklärten Leistungen den im jeweiligen Mitgliedstaat geltenden Anforderungen entsprechen. Hier spielt in Österreich die vom OIB herausgegebene Baustoffliste ÖE eine wesentliche Rolle. Sie regelt die Verwendungsbestimmungen CE-gekennzeichneter Produkte unter Berücksichtigung spezifischer nationaler Anforderungen.

Rechtsgrundlage der CE-Kennzeichnung ist seit 1. Juli 2013 die Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011). Hier finden Sie die konsolidierte Fassung vom 17. November 2024.

Ab 8. Jänner 2026 gilt darüber hinaus die neue Bauprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2024/3110). 

Für die CE-Kennzeichnung relevante Teile der alten Verordnung unterscheiden sich oft nicht sehr von den neuen Bestimmungen und werden erst mit 8. Jänner 2040 aufgehoben. Eine CE-Kennzeichnung auf Basis der alten Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist somit weiterhin möglich, solange keine Funktionen der neuen Verordnung, wie beispielsweise die Deklaration der Nachhaltigkeit, benötigt werden.

Die Erstellung der CE-Kennzeichnung

Der Hersteller bringt die CE-Kennzeichnung an allen Bauprodukten an, für die er eine Leistungserklärung gemäß Artikel 4 und 6 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erstellt hat. Eine Leistungserklärung ist erforderlich, wenn das Bauprodukt von einer harmonisierten Europäischen Norm (hEN) erfasst ist oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) für dieses Produkt erstellt wurde.

Download-Links dazu:
Veröffentlichungen harmonisierter Normen (hEN) im Amtsblatt der EU
Durchführungsbeschluss (EU) 2019/451 – konsolidierte Fassung

Die Erstellung von Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung ist ab dem „Ende der Koexistenzperiode“ in Spalte 5 der im Amtsblatt der EU veröffentlichten Liste harmonisierter Normen verpflichtend.

Neben der CE-Kennzeichnung dürfen keine anderen Kennzeichnungen angebracht werden, die sich auf die „wesentlichen Merkmale“ beziehen.

Nähere Information zur CE-Kennzeichnung finden Sie in dieser Anleitung der EU-Kommission.

Bestehende Bauprodukteverordnung – Verordnung (EU) Nr. 305/2011

Die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 trat per 1. Juli 2013 operativ in Kraft und ersetzte die davor geltende Bauprodukterichtlinie 89/106/EWG aus dem Jahr 1989.

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 305/2011 müssen Hersteller von Bauprodukten für jedes Produkt, das von einer harmonisierten Norm (hEN) erfasst ist, die im Amtsblatt der EU kundgemacht wurde und für die die in der Kundmachung angeführte Koexistenzperiode abgelaufen ist, eine Leistungserklärung erstellen. Gleiches gilt für Bauprodukte, für die eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde. Bauprodukte, für die eine Leistungserklärung erstellt wurde, müssen in weiterer Folge mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

OIB Teamarbeit – Symbolische Darstellung von Zusammenarbeit und gemeinsamen Aktivitäten im Österreichischen Institut für Bautechnik.