Punkt: 9.1.3 OIB 3 Pkt. 9.1.3 regelt Lichteintrittsflächen unter auskragenden Bauteilen, also auch in Loggien. Gibt es bei verglasten Loggien zusätzliche Anforderungen?

Es gelten keine zusätzlichen Anforderungen, allerdings ist die erforderliche Lichteintrittsfläche einmal für die innere Fenster- und Bodenfläche unter Berücksichtigung des Zuschlags für den hineinragenden Bauteil (Decke der Loggia), und einmal für die äußere Loggiaverglasung mit der Bodenfläche des Raumes inklusive Loggia zu berechnen. Dabei müssen beide Anforderungen erfüllt werden.