Punkt: 5 Mit welcher Fläche ist der spezifische Haushaltsstrombedarf (HHSB) nach OIB-Richtlinie 6 Abschnitt 5 zu ermitteln?
Der Haushaltsstrombedarf QHHSB ist unter der Verwendung der Brutto-Grundfläche zu ermitteln. Dies bedeutet am Beispiel Wohngebäude, dass für qi,h 3,75W/m² zu 50 % zu berücksichtigen ist und diese mit 8760 h zu multiplizieren (Jahresdauer), durch 1000 zu dividieren, (Umrechnung auf kWh) und mit der Bruttogrundfläche zu multiplizieren sind. Die Ermittlung des spezifischen Haushaltsstrombedarfs HHSB erfolgt durch Division durch die Brutto-Grundfläche. Der Zwischenschritt (Multiplikation + Division) ist aus Gründen einer möglichen Ertragsberücksichtigung durchzuführen. (HHSB = 1,875 W/m² x 8760h / 1000 * BGF / BGF = 16,43 kWh/m²a) Für den Fall des Betriebsstrombedarfs BSB ist analog vorzugehen. Das bedeutet, dass anstelle des qi,h der Mittelwert aus qi,h und qi,c zur Anwendung kommt. (Achtung: qi,h und qi,c sind nicht nutzungszeitbewzongen, es ist daher ebenso mit 8760 h zu rechnen.)