Punkt 5.2.2: Dürfen in Garagen und Parkdecks Beschichtungen in Bfl ausgeführt werden?

Ja, diese Ausführung stellt zwar eine unwesentliche Abweichung zu den Anforderungen gemäß Punkt 5.2.2 der OIB-Richtlinie 2.2 dar, kann jedoch als gleichwertig zu Gussasphalt und Asphaltbeton jeweils in Bfl angesehen werden.