Punkt: 5.1.3 Ist das Durchlaufen eines Heat-Soak-Prozesses als Nachweis zur Absturzsicherung von ESG ausreichend?
Die Bestimmung legt Anforderungen für vertikale Verglasungen aus ESG mit einer Splitterfallhöhe von mehr als 4 m fest. Der Heat-Soak-Prozess allein ersetzt nicht die zusätzlich geforderten Schutzeinrichtungen. Auf allfällige abweichende landesrechtliche Bestimmungen wird verwiesen.