Punkt: 2.1.1 Müssen Estrichrandstreifen der Klasse E entsprechen?

Nein. Estrichrandstreifen müssen nicht der Klasse E entsprechen, da sie hinsichtlich ihres Beitrages zum Brand vernachlässigbar sind. In Punkt 2.1.1 sind mit „nicht substanziellen Teilen“ Bauprodukte gemeint und nicht lediglich Komponenten nicht homogener Bauprodukte, auf die die Kriterien der ÖNORM EN 13501-1 anwendbar wären.