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Punkt: 10.2 Frage 1 Gilt Zeile 6 der Tabelle in Punkt 10.2 der OIB-Richtlinie 6 Ausgabe 2011 auch für Reihenhäuser?
Werden Reihenhäuser als gemeinsames Bauwerk errichtet, gilt diese Anforderung im Falle von zwei aneinander gebauten Wänden für die Gesamtheit der beiden Wände.