Punkt: 4.4.1 Bedeutet die Formulierung „Ebenso sei festgehalten, dass ein Netto-Photovoltaikertrag NPVE gemäß EN 15316-4-6 berechnet werden kann, wobei als Bedingung einzuhalten ist, dass der gesamte Strombedarf je Monat des Gebäudes nicht durch den in Rechnung gestellten und der Bilanzierung zugeführten NPVE übertroffen werden darf (das heißt: Netzeinspeisungen dürfen nicht zur Verminderung des Endenergiebedarfs verwendet werden)“, dass bei einem Wohngebäude der monatsweise zu ermittelnde NPVE maximal den Wert des monatlichen Haushaltstromverbrauchs substituiert?
Der Passus „Netzeinspeisungen dürfen nicht zur Verminderung des Endenergiebedarfs verwendet werden“ bedeutet, dass Erträge nur bei gleichzeitigem Auftreten eines Bedarfes bedarfsmindernd bilanziert werden dürfen! Bis zum Vorliegen standardisierter Lastgänge dürfen die vorliegenden Lasten auf die Nutzungszeiten gleichmäßig verteilt werden.